AGB.
Alles zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen von KIWIBLAU einschließlich Haftungsbeschränkung sowie Haftungsübernahme der*des Auftraggebers*in für die Teilnehmer*innen in Ziffer 9
1.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von KIWIBLAU haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der*des Auftraggebers*in.
2.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
3.
KIWIBLAU erbringt ihre Leistungen durch die Inhaberin selbst, durch Angestellte oder durch freie Mitarbeiter*innen.
4.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber vereinbarten und fälligen Zahlungsansprüchen von KIWIBLAU sind ausgeschlossen.
5.
Die*der Auftraggeber*in informiert KIWIBLAU vor und während der Zusammenarbeit über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Leistung von Bedeutung sind.
6.
KIWIBLAU verpflichtet sich und alle Angestellten sowie freie Mitarbeiter*innen zur Geheimhaltung über alle im Rahmen des Auftrages erlangten Kenntnisse über Geschäftsinterna der*des Auftraggebers*in.
7.
Kann KIWIBLAU eine Veranstaltung durch die vereinbarten Personen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der*dem Trainer*in/Berater*in nicht zu vertretenen Umständen nicht einhalten, ist KIWIBLAU sowohl berechtigt, die Leistung durch gleichermaßen qualifizierte Trainer*innen/Berater*innen zu erbringen, als auch berechtigt, die Dienstleistungen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. In letzterem Falle ist die*der Auftraggeber*in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Terminvorschläge von KIWIBLAU seitens der*des Auftraggebers*in nicht wahrgenommen werden können oder falls spätere Termine für die*den Auftraggeber*in untunlich sind.
8.
Bei Stornierungen von Terminen seitens der*des Auftraggebers*in weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin fallen Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Honorars an.
9.
Der Auf9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9o9ol.traggeber erkennt das Urheberrecht von KIWIBLAU und der Inhaberin an den erstellten Werken (Konzeptionen, Trainingsunterlagen etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung durch die*den Auftraggeber*in sowie Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Urheberin nicht gestattet.
9a.
Aufgrund des besonderen Charakters der Leistungen von KIWIBLAU übernimmt diese keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch KIWIBLAU (einschließlich deren Angestellte und Mitarbeiter*innen) herbeigeführt werden. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von KIWIBLAU zum einen auf der Firmeninhaberin, die an der Veranstaltung teilnimmt, zum anderen auf die Haftungssumme (Personenschäden € 1.533.000,00, Sachschäden € 511.000,00 und Vermögensschäden € 25.000,00) beschränkt.
9b.
Die*der Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9a (nach Grund und Höhe) an die Teilnehmer*in weiterzugeben und diese gegenüber von KIWIBLAU entsprechend zu verpflichten. Dies ist gegenüber KIWIBLAU bei Veranstaltungsbeginn durch Übergabe entsprechender vertraglicher Verpflichtungen der Teilnehmer*innen nachzuweisen. Geschieht dies nicht, ist die*der Auftraggeber*in verpflichtet, KIWIBLAU von allen über die obige Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer hinausgehender Ansprüche der Teilnehmer*innen freizustellen.
9c.
Die*er Auftraggeber*in verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer*innen ausreichend kranken- und unfallversichert sind. Soweit dies nicht der Fall sein sollte, ist die*der Auftraggeber*in verpflichtet, entsprechende Versicherungen vor Veranstaltungsbeginn für die Dauer und den Umfang der vertraglichen Leistungserbringung durch KIWIBLAU abzuschließen.
9d.
Die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung durch KIWIBLAU zur Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen gehört, so dass eventuelle Unfälle als Arbeitsunfälle einzustufen und über die Berufsgenossenschaft versichert sind. Im Falle der Teilnahme von Personen an Veranstaltungen von KIWIBLAU, die nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sind, sind diese Personen von der*dem Auftraggeber*in der Firma zehn Werktage vor Beginn der Leistung mitzuteilen. KIWIBLAU ist berechtigt, diese Personen von der Teilnahme auszuschließen. Erfolgt eine solche schriftliche Mitteilung nicht, so stellt die*der Auftraggeber*in KIWIBLAU gegenüber Ansprüchen dieser Personen so, als ob diese über die Berufsgenossenschaft für Arbeitsunfälle versichert wären.
10.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
Berlin, 28.05.2012